Winterreifenpflicht Deutschland und Europa – Achtung: Änderung ab 2024

Foto: Kenny Leys


Die kalte Jahreszeit bringt nicht nur Schnee und Eis, sondern auch gesetzliche Pflichten für Auto und Reisemobilfahrer. Eine dieser Vorschriften betrifft die Winterreifenpflicht.

Dieses Jahr 2024 wird die Regelung zur sogenannten „M+S“-Kennung in Deutschland angepasst. Was bedeutet diese wichtige Änderung für dich – und wie sieht das überhaupt in den Ländern um uns herum aus? Hier ein Überblick:


Die Winterreifenpflicht in Deutschland

Was sagt das Gesetz?

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass du bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneten Reifen fahren darfst.

Was ist unter winterliche Straßenverhältnisse zu verstehen: Nach § 2 Absatz 3a der StVO sind winterliche Straßenverhältnisse „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“.

Und was ist ein „geeigneter“ Reifen? Darauf gibt es ab Oktober 2024 nur noch eine Antwort: Er muss das Alpine-Symbol tragen!


Die „M+S“-Kennung und was sich dabei geändert hat

Die Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) war bisher ein gängiges Kriterium für Winterreifen. Allerdings dürfen schon seit dem 1. Januar 2018 nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als gesetzlich zulässige Winterreifen verkauft werden.

Für ältere Reifen mit „M+S“-Kennung, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, galt eine Übergangsfrist, die am 30. September 2024 ausgelaufen ist. Jetzt müssen alle Winterreifen das Alpine-Symbol tragen.

Wichtig:

Reifen mit „M+S„-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol sind hiermit nicht mehr für winterliche Verhältnisse zugelassen! Sie gelten nicht mehr als „Winterreifen“.


Bußgelder bei Verstößen

Wer eine Pflicht im Straßenverkehr missachtet, riskiert natürlich Bußgelder. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen unterwegs zu sein, kann aktuell z.B. 60,- Euro und einen Punkt in Flensburg kosten.

Kommt es zu Zwischenfällen mit deiner Beteiligung im Straßenverkehr, wird es natürlich teurer.

  • 80,- Euro (und natürlich den Punkt), wenn du durch Sommerbereifung zu einer Behinderung wirst,
  • 100,- Euro plus Punkt bei einer Gefährdung,
  • 120,- Euro plus Punkt, wenn ein Unfall verursacht wird.

Und Achtung: Wenn du mit Sommerreifen bei Eis und Schnee durch die Gegend fährst, hast du sehr schnell zumindest eine Teilschuld, auch wenn du vielleicht nicht grundsätzlich der Auslöser des Unfalls warst!

Zudem kann es im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung kommen. Waren Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen die Ursache für einen Unfall, kann die Schadensregulierung verweigert werden, da die betreffende Person aus Sicht der Versicherer grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt im Übrigen nicht für die Haftpflicht, weshalb wir uns in Ländern wie Deutschland darauf verlassen können, dass uns ein Unfall mit Sach- oder gar Personenschäden nicht in existenzbedrohende Kosten stürzt. Ein wichtiges Thema aber in vielen Reiseländern, informiere dich also immer gut, welche Zusatzversicherung du eventuell am besten abschließen solltest – aber dies nur am Rande.


Winterreifenpflicht in Europa

Auch in anderen europäischen Ländern gibt es Vorschriften zur Winterbereifung. Diese unterscheiden sich jedoch stark von Land zu Land.

In einigen Ländern besteht eine generelle Winterreifenpflicht für bestimmte Zeiträume / bei winterlichen Straßenverhältnisse. Manchmal wird auch unterschieden, ob es sich um ein leichtes oder ein schwereres Fahrzeug handelt. Ein paar Beispiele:

Pflichtländer

Österreich
Hier gilt eine Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April wenn winterliche Verhältnisse herrschen. Achtung Verstöße können hier besonders teuer werden und bis zu 5.000 Euro kosten!

Finnland
Vom 1. November bis 31. März des Folgejahres sind Winterreifen für sämtliche Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben.

Slowenien und Slowakei
Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März, sowie immer bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die Reifen müssen außerdem eine Mindestprofiltiefe von 3mm aufweisen. Anstelle von Winterreifen mit dem Bergsymbol können hier auch Ganzjahresreifen mit der M+S Kenneung verwendet werden, wenn sie die Mindestprofiltiefe von 3mm einhalten.


Situative Winterreifenpflicht

Länder wie Deutschland und Frankreich haben eine situative Winterreifenpflicht. Hier gilt: Winterreifen sind nur bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben.

In Frankreich wurde 2021 die Pflicht in 48 Departements (generell alles mit Bergregionen) verschärft. Entsprechende Straßenabschnitte sind ausgeschildert. Wenn du mit nicht geeigneter Bereifung (alternativ ggfls. Schneeketten oder sogenannte Schneesocken) unterwegs bist, kostet das 135,- und: In Frankreich bleibt das Fahrzeug stehen (genau wie bei Überladung, also hier ebenfalls besondere Achtung mit Reisefahrzeugen! – aber dies auch nur am Rande)


Keine gesetzliche Pflicht

In Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Dänemark und auch Polen gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht.

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht für Winterbereifung. Jedoch sollte man sich wie bereits erwähnt, darüber bewusst sein, dass man Geldbußen zahlt, wenn man auf Sommerreifen zur Behinderung wird und man bei einem Unfall eine erhebliche Mithaftung wegen grober Fahrlässigkeit zugeschrieben bekommen kann – mit entsprechenden Konsequenzen bei der Übernahme der (eigenen) Schäden durch die Versicherung.

Lesetipp:

Der ADAC hat die Winterreifen- und Schneeketten-Pflicht in 20 europäischen Ländern hier noch einmal zusammengestellt. Schau mal, was bei deinem Winterreiseland gilt und bereite dich rechtzeitig vor.


Weitere Tipps zur richtigen (sicheren) Winterbereifung

  • Reifenalter prüfen
    Achte darauf, dass deine Winterreifen nicht älter als sechs Jahre sind. Sie büßen ab diesem Alter bereits einen Teil ihrer Wintereigenschaften ein. Von der Benutzung von Winterreifen, die älter als 8 Jahre sind, ist daher abzuraten.

    Das Produktionsdatum deiner Reifen findest du in den letzten drei bzw. vier Ziffern der aufgeprägten DOT-Nummer (die sind meist oval umrandet). Sie stehen für Produktionswoche und -jahr – wenn da also z.B. 0320 steht, wurde der Reifen in der dritten Kalenderwoche des Jahres 2020 hergestellt.

  • Profiltiefe beachten
    Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen liegt bei 1,6 mm. Empfohlen werden jedoch mindestens 4 mm!

  • Reifendruck kontrollieren
    Achtung: Sinken die Temperaturen, sinkt auch der Reifendruck durch das „zusammenziehen“ der Luft, bzw. deren geändertem Raumvolumen ab! Denke daran und überprüfe den Reifendruck öfter einmal, denn dies ist ein unheimlich wichtiger Sicherheitsfaktor, den du ganz leicht beeinflussen kannst!


Fazit

Kontrolliere, ob deine bisherigen Winterreifen nur die „M+S“-Kennung und nicht das Alpine-Symbol mit den Bergen aufweisen. Wenn das der Fall ist, sind sie nicht mal als Winterreifen in Deutschland zugelassen!

Auch im europäischen Ausland ist es wichtig, sich vor der Fahrt über die jeweilige Winterreifenpflicht zu informieren, um Bußgelder und Schwierigkeiten mit der Versicherung bei Unfällen zu vermeiden.

Und letztendlich: Es ist DEINE Sicherheit und die wird ganz maßgeblich von der Bereifung bestimmt – also lieber rechtzeitig aufrüsten, nicht nur des Gesetzes wegen!

Auto mit Hilfe von Bergebrettern aus dem Schnee befreien

PS:
Wer sich noch besser vorbereiten will: Mit unseren Bergeboards von TRED 4×4 kriegst du ein festgefahrenes Fahrzeug nicht nur schnell wieder auf der matschigen Campingplatzwiese oder aus Sandpassagen auf abenteuerlicher Reise wieder frei. Auch im Schnee sind sie hervorragende Helfer für eine Bergung ohne fremde Hilfe.

Diese Infos waren hilfreich? Dann teile sie doch gerne mit Freunden und Gleichgesinnten, damit sie auch nachschauen können, ob ihre Reifen noch der Winterreifenpflicht in Deutschland genügen, oder nicht.

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